In unserer Ortsgruppe können Sie die Prüfung für den Hundeführerschein ablegen.
Das Niedersächsische Gesetz ( NHundG §3 Satz 6 a) über das Halten von Hunden verlangt diese seit dem 01. Juli 2013.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung.
Ganz so sieht er natürlich nicht aus.
Seit August 2013 finden bei uns regelmäßig Prüfungen statt. Auf diese werden Sie durch unsere Ausbilder in Theorie und Praxis sehr gut vorbereitet. Für diese Vorbereitung zahlen Sie bei uns einen Festpreis. Die Prüfungsgebühr muss extra bezahlt werden. Hierfür kommt ein Prüfer, der in Hannover für die Prüfungsabnahme gelistet ist. Beginnen können Sie jederzeit zu unseren offiziellen Übungszeiten.
Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob das Halter-Hund-Team sich ohne Belästigung und/oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen kann.
Kriterien für diese Bewertung sind die Sachkunde des Halters, sein praktischer Umgang mit dem Hund sowie der Erziehungsstand des Hundes. Es sind Hör- wie Sichtzeichen erlaubt. Der Einsatz von Futter, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt. Wir trainieren für den Hundeführerschein in der Regel mit Hundehalsband.
Die Halter-Hund-Teams werden in der jeweiligen Prüfungssituation einzeln überprüft.
Eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein ist nicht erforderlich.
Die Ausbildungzeiten sind wie folgt :
Sommerzeit:
Donnerstags 18:30 – 19:30 Uhr
Sonntags: 10:00 – 11:30 Uhr nur für Mitglieder
Winterzeit:
Samstags: 15:00 – 16:00 Uhr
Sonntags: 10:00 – 11:30 Uhr nur für Mitglieder
Für nähere Informationen wenden Sie sich an unsere Übungswartin Petra Gremmel, Mobil 0162 – 5604819.
Hier könnt ihr auch gerne schon die Anmeldung zum Vorbereitungskurs ausfüllen.
Die Internetseite des Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (http://www.ml.niedersachsen.de) hält die Tierschutz-Hundeverordnung zum Abruf bereit. Diese Verordnung legt Anforderungen für die Haltung und die Zucht von Hunden fest.
Wie geht es nach dem Hundeführerschein weiter ?
Hundeführerschein bestanden ? Herzlichen Glückwunsch !
Wenn du Spass am Training mit deinem Hund gefunden hast, bist du bei uns für die weitere Ausbildung deines Hundes herzlich willkommen ! Sprich deinen Hundetrainer oder jemanden aus dem Vorstand an oder komm einfach direkt zu den Übungszeiten zum Übungsplatz.